Legislative

<<Verfassung

Das oberste Amt der Legislative ist das Amt des Parlamentspräsidenten. Er sollte direkt vom Volk gewählt werden und auch das Amt des Bundespräsidenten ausüben. Er ist damit der Präsident des Staates und auch der Repräsentant der Nation. Ein Bundeskanzler, der über die Partei, sowohl Legislative und Exekutive repräsentiert, ist nicht notwendig, ja sogar schädlich für die Demokratie.

parlamentDas Parlament braucht lediglich eine Kammer und wird über die Parteien direkt vom Volk gewählt. Die derzeitige Parteiendemokratie in Österreich ist durchaus zufriedenstellend, was die Legislative betrifft.

Die Wahl selbst sollte aber modernisiert werden. Die heutige Computertechnik nicht als Kontrollsystem zu nutzen ist eine grobe Fahrlässigkeit. WAHLBETRUG ist, auch in den westlichen Demokratien, an der Tagesordnung.

Auch das Kontrollorgan des Parlaments, der Rechnungshof, stellt eine sehr gute Einrichtung dar, er kontrolliert alle Staatsgewalten und berichtet dem Parlament, welches dann Verbesserungen durchführen kann.

Unbedingt notwendig sind jedoch weitere Kontrolleinrichtungen, wobei es vor allem anderen um den Medien- und den Gesundheitsbereich geht. Wirklich unabhängige Medien wären als Ausgangsbasis für eine echte Demokratie als erstes nötig. Jedoch auch das korrupte Verhalten in der Gesundheitsbranche braucht eine effektive Kontrolle. Es geht dabei nicht um finanzielle Kontrolle, sondern um die Postenvergabe und die Gefälligkeiten, welche notwendig sind, um in gewisse Positionen zu gelangen.

Die Wahl einer Regierung durch die Legislative wird abgeschafft. Dieser Vorgang stellt nur eine Verlagerung der Arbeit des Parlaments auf diese gewählte Personengruppe dar. Das Parlament selbst wird dabei zum Abstimmungsapparat für diesen gewählten Personenkreis, aus Ministern, Staatssekretären und Kanzler, degradiert.

Ohne Ausnahme dürfen sich Mitarbeiter einer anderen Staatsgewalt für keine Kandidatur zum Amt des Abgeordneten der Legislative bewerben.

 >>Exekutive

 

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