§258 StGB Fremde Macht und Österreich in den Jahren 2020/21

Landesverrat durch das Heraufbeschwören einer Epidemie

Mit dem Informationsstand zum 1.2.2021 ist eindeutig erwiesen, dass es eine weltweite Pandemie durch den Virus SARS-CoV-2 nie gegeben hat. Die durch den Virus erzeugte Krankheit COVID-19 tötete in den Jahren 2020 und 2021 bisher etwa 0,019% der Weltbevölkerung (Stanford-Universität).

Gefahr durch den Virus

Dies entpricht in etwa der Gefährlichkeit eines mittelschweren Influenza-Virus. Selbst wenn man die Todeszahlen der John-Hopkins-Universität zu Grunde legt, welche zahlreiche Todesfälle dem Virus zuschreibt, obwohl viele davon an völlig anderen Ursachen gestorben sind, ist man weit weg von einer Pandemie.
(2 287 000 Tote von 7 000 000 000 Menschen = 0,033%)
Auch die Zahlen der Infizierten Personen sind laut dieser John-Hopkins Universität  lediglich 100 000 000 Menschen. Das sind 1,3%, was heisst, dass 98,7% der Weltbevölkerung von dieser Pandemie nicht betroffen sind. Noch dazu sind unter dieser Gruppe viele symptomlose Menschen, als infiziert gemeldet durch PCR-Tests, die bekanntlich viele falsch-positive Ergebnisse liefern.

Das heißt:
Sogar mit den offiziellen Zahlen der Straftäter gerechnet, gab es nie eine Pandemie.

Die Behauptung, man hätte durch die gesetzten Maßnahmen die Pandemie verhindert ist ebenso widerlegt, weil es zahlreiche Staaten gibt, welche keine Maßnahmen gesetzt haben und keine Abweichung von den geringen Todeszahlen erkennbar ist.

Motiv

Warum und durch wen diese Heraufbeschwörung einer weltweiten Pandemie ausgelöst wurde, gilt es nun aufzuklären.

Inzwischen haben einzelne Straftäter sogar die Motive für ihre Straftat kundgetan. Es wäre gerechtfertigt, für die “gute Sache” die Weltbevölkerung zu täuschen und in Angst und Panik zu versetzen.

Da die Straftäter vielerorts die obersten Regierungsämter bekleiden, geschieht diese Aufklärung zur Zeit noch außerhalb der Parlamente. In die Justiz der einzelnen Staaten dringt diese Straftat nur zögerlich vor, weil viele Richter und Staatsanwälte ebenfalls von der künstlich erzeugten Panik betroffen sind.

Straftatbestand

In Österreich sollten als erstes jene Straftäter identifiziert werden, die vorsätzlich gehandelt haben, weil die Mehrheit wahrscheinlich nur ein Opfer der erzeugten Panik war.

§258 StGB – Landesverräterische Fälschung von Beweisen für eine fremde Macht

(1) Wer über eine Tatsache, die für die Beziehungen zwischen der Republik Österreich und einer fremden Macht von Bedeutung ist, ein falsches Beweismittel herstellt oder ein echtes verfälscht und dadurch die Interessen der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer gefährdet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer von einem solchen falschen oder verfälschten Beweismittel Gebrauch macht und dadurch die Interessen der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer gefährdet.

—- Auszug aus dem österr. Strafgesetzbuch

Appell an die Juristen

Im Besonderen, an die Staatsanwälte der Republik Österreich

Bitte werdet aktiv. Unsere Republik wird massiv angegriffen. Eine fremde Macht versucht unsere Demokratie in eine Diktatur umzuwandeln. Viele Österreicher sind an dieser Straftat beteiligt. Klagt sie endlich an, bevor der Schaden für unser Land unhaltbar wird.

Der §258 ist nicht der einzige Straftatbestand. Die Straftäter verletzen viele andere Gesetze der Republik Österreich. Wie lange wollt ihr noch tatenlos zusehen.

Bedenkt bitte auch folgendes:
Jeder Staatsanwalt, der jetzt nicht aktiv wird, macht sich selbst strafbar.
Und auch:
Jeder vorgesetzte Staatsanwalt, der eine Strafverfolgung ablehnt, wird in naher Zukunft sein Amt verlieren und wird durch einen aktiven Staatsanwalt ersetzt.

Die fremde Macht

Diese fremde Macht lässt sich zwar nicht eindeutig definieren, doch ihr Vorhandensein ergibt sich schon dadurch, dass viele Straftäter in anderen Staaten auf die gleiche Weise für diese fremde Macht tätig waren oder noch immer tätig sind.

Einen guten Ansatz liefert der Publizist Paul Schreyer, weil alle gesammelten Fakten aus seinem Buch frei zugänglich sind. Er erklärt das auch in einem Video.

Der Schaden für Österreich

Der finanzielle Schaden für den Staatshaushalt in Österreich beläuft sich mit Stand 1.1.2021 auf 22 Milliarden Euro. Der finanzielle Schaden für den gesamten Staat ist ein vielfaches davon. Dazu kommen noch Schäden, welche finanziell nicht bewertbar sind.

Die Todesfälle, die durch die gesetzwidrigen Maßnahmen entstanden sind lassen sich noch nicht genau beziffern. Es ist jedoch zu befürchten, dass sie erheblich sind. Am Ende werden mit Sicherheit mehr Menschen durch die Maßnahmen gestorben sein, als durch die Ansteckung mit einem Virus aus der Corona-Familie.

Die Straftäter in Österreich

Folgende Straftäter sind in jedem Fall schuldig, auch wenn der §258 dabei nicht zur Anwendung kommt.

Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz. Der Verdacht einer vorsätzlichen Straftat ist sehr wahrscheinlich gegeben. Aber auch ohne diesem Vorsatz ist er wahrscheinlich der Hauptschuldige. Seine oberste Pflicht wäre gewesen, sich vor allem anderen, besser zu informieren. Außerdem hat er vorsätzlich die Bundesverfassung mißachtet. Er erklärte sogar öffentlich, dies absichtlich zu tun.


Auch beim Bundespräsidenten liegt eine grobe Pflichtverletzung vor. Einen Kanzler, der öffentlich davon spricht, die Bundesverfassung zu ignorieren hat er auf der Stelle zu entlassen.
Erschwerend kommt bei Van der Bellen dazu, dass er von 1972 bis 1974 am Internationalen Institut für Management und Verwaltung am West-Berliner Wissenschaftszentrum (WZB) gearbeitet hat. Dieses Institut steht unter dem Verdacht an den Vorbereitungen dieser ungeheuerlichen Straftat über Jahre hinweg beteiligt gewesen zu sein.

Als Gesundheitsminister hätte er das alles verhindern können. Aufgrund seines Amtes gehört er natürlich zu den Haupttätern, auch wenn seine Naivität vermuten lässt, dass er “überrumpelt” wurde.

Diese Frau ist nicht nur Chefin der größten Oppositionspartei, sie hat auch angeblich Epidemiologie studiert. Wie alle Experten dieses Fachkreises, wäre es ihre Pflicht gewesen, das Wissen aus ihrem Studium einzubringen. Als Politikerin hätte sie nur ihre Parteifreunde in Schweden fragen müssen. Dort gibt es diese Straftat nur als Versuch, der von anfang an gescheitert ist. Und zwar an einem Parteifreund und Berufskollegen, der seinen Anstand bewahrt hat.

Die zweite Reihe

Als erstes sollten jene Straftäter verfolgt werden, die kein politisches Mandat haben. Sie sind auch viel zahlreicher.


Auf den Chef des öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsenders ORF ist der §258(2) in jedem Fall anzuwenden, weil er vorsätzlich gefälschte Beweise verwendet und öffentlich zugängliche Beweise für die Straftat unterdrückt hat und noch immer unterdrückt. Das gleiche gilt für viele hochrangige Mitarbeiter dieses Senders.

Das gleiche gilt für hohe Beamte in verschiedenen Ministerien und der Exekutive, sowie für Berater aus der Medizin und Wissenschaft. Dann ist sogar die Straftat nach §258(1) gegeben.

Kennst Du einen Staatsanwalt?

Wenn ja, dann sende ihm diesen Artikel. Spätestens ab diesem Zeitpunkt macht er sich strafbar, wenn er nichts unternimmt.

GIS – Gebühren

Die ersatzlose Streichung des gesamten Rundfunkgebührengesetzes sollte der erste Schritt sein, sobald die korrupten Politiker aus ihren Ämtern ertfernt wurden. Dann wäre die Bezahlung einer Gebühr für den Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen des ORF eine freiwillige Angelegenheit der Nutzer. Die GIS GmbH, welche zur Zeit die Zwangsgebühren einhebt, könnte auch weiter bestehen, allerdings ohne die heutigen gesetzlichen Privilegien.

Autor: Walter Panhuber

Herausgeber von medianus.at. Autor des Buches "Humanes Geld"