Sozialsystem

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Durch die Reformen der Wirtschaft und der Steuern wird auch der Weg frei für eine grundlegende Reform des Sozialsystems.

Nachdem die beiden Reformen durchgeführt sind, werden sehr viele soziale Errungenschaften überflüssig.

Im Humanen Geldsystem leben vermögende und ältere Menschen vorwiegend von ihren Dividenden. Diese Dividenden erhalten sie durch ihren Besitz von Anteilen an der Wirtschaft.

Junge Menschen, ohne ererbtes Vermögen, leben vorwiegend von einem Grundeinkommen, welches aus der Basiskaufkraft und zumeist einigen Stunden Arbeit pro Woche besteht. Sie konzentrieren sich vornehmlich auf ihre Bildung und die Erziehung ihrer Kinder.

Es handelt sich dabei um kein Paradies, denn die Basiskaufkraft sinkt sofort, wenn zu wenig Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Im Humanen System wird Arbeitseinkommen unterhalb des Mindestlohnes subventioniert. Junge Menschen, ohne arbeitsloses Einkommen werden daher bestrebt sein, solange als möglich, diese Subvention zu nutzen.

Erst wenn das arbeitslose Einkommen ein gewisses Niveau erreicht hat, dreht sich das Bestreben. Dann erhält man die Basiskaufkraft und die Ausgleichszahlung nicht mehr. Dann lohnt es sich, massiver zu Sparen, sodass man mehr und mehr Dividenden aus SAG-Anteilen erhält.

So bestimmt jeder selbst, wann er in den Ruhestand gehen will. Jene, die sich keine SAG-Anteile ansparen, leben im Alter von der Basiskaufkraft.

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Sind alte Menschen dann immer Unternehmer?
Unternehmer ist etwas übertrieben. Sie sind Teilhaber am Wirtschaftsvermögen. Sie tragen damit auch Verantwortung bei den Wahlen der Aufsichtsräte, denn diese Aufsichtsräte bestellen die Vorstände der Unternehmen.
Genau das ist der eigentliche Sinn des humanen Geldsystems. Die Bürger einer Volkswirtschaft werden aus der Unselbstständigkeit befreit. Die Entmündigung der Mittelschicht hat ein Ende.
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Gibt es dann keine Pension mehr?
Nein, ein Pensionssystem ist nicht mehr notwendig.
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Was passiert mit denen, die keine Anteile haben. Können die noch leben?
Die Basiskaufkraft wird in etwa so hoch sein, wie die heutige Mindestpension. Wahrscheinlich sogar deutlich höher.
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Ist diese Umstellung wirklich realisierbar?
Ja. Voraussetzung ist allerdings, dass es bereits genügend Firmen in der Volkswirtschaft gibt, die als SAG organisiert sind. Erst dann ist die Sozialreform sinnvoll.
Danach ist es relativ einfach:
Unterhalb eines gewissen Jahrgangs werden die Pensionsbeiträge schrittweise zum Ankauf von SAG-Anteilen ausbezahlt. Der genaue Jahrgang und die Höhe der Beträge muss vorher sorgfältig berechnet werden.
Die älteren Jahrgänge bekommen ihre Pension nach dem alten System, jedoch nicht mehr vom Umlagesystem, sondern aus Steuergeld direkt vom Finanzamt.

Die vorzeitige Auszahlung der Pensionsbeiträge ist also zweckgewidmet, oder?
Ja. diese Beträge werden vom Finanzamt monatlich auf das Wertpapierkonto überwiesen. Sie sind dort nur zum Ankauf von SAG-Anteilen abrufbar. Dazu bedarf es einer eigenen gesetzlichen Regelung, welche auch einen der Schritte der Umstellung darstellt.
Ist diese Zweckwidmung nicht auch eine Entmündigung?
Der mündige Bürger entsteht nicht über Nacht. In Wahrheit dauert dieser Vorgang eine ganze Generation. Die direkte Auszahlung der Beträge wäre ein zu großes Risiko für die Volkswirtschaft.
Können ältere auch die Auszahlung wählen?
Ja, das wäre eine gute Möglichkeit, dass Personen, die dies wünschen, auch die Möglichkeit der Jüngeren haben. Personen, welche schon in der Pension sind, können sich natürlich auch jederzeit vom Ersparten SAG-Anteile kaufen.
Sind SAG-Anteile nicht auch riskant?
Ein gewisses Risiko gibt es immer. Durch die SAG-Regeln sind diese Papiere jedoch um einiges sicherer, als heutige Aktien und andere Wertpapiere. Außerdem strebt man bei diesen neuen Papieren nicht nach dem Kursgewinn, sondern nach guten Dividenden.
Trotzdem sollte man natürlich das Risiko möglichst streuen, indem man Anteile von verschiedenen Firmen kauft.
Betrifft das auch Firmenpensionen?
Wenn keine staatlichen Gelder beteiligt sind, nicht. Private Versicherungen und Firmenpensionen von Privatfirmen sind keine Angelegenheit des staatlichen Systems.
Sollen etwa alle jungen Leute bis dreißig studieren?
Damit wird ein sehr wichtiger Punkt angesprochen.
Die Reform des Bildungswesens wurde noch gar nicht erwähnt. Der Grund dafür ist folgender:
In Wahrheit gibt es gewisse Kreise in der weltweiten Oberschicht, die wirkliche Bildungsreformen dauerhaft verhindern. Sie wollen nur die eigenen Nachkommen hervorragend bilden. Alle anderen nur soweit, soweit es für die Wirtschaft notwendig ist.
Darum wird der Prozess der Umstellung auf das humane Geld, auch von einer Reform des Bildungswesens begleitet. Diese Reformen sind wahrscheinlich die wichtigsten überhaupt.
Würde man das nicht tun, wäre die Frage wirklich eine berechtigte Sorge. Dann würde nämlich die Jugendarbeitslosigkeit weiter steigen. Die Perspektiven für unsere Nachkommen würden immer schlechter.
Um es nochmal deutlich zu sagen:
Im humanen Geldsystem strebt man nicht mehr nach Arbeit für alle. Sondern genau umgekehrt, man sorgt dafür, dass für alle Aufgaben in einer Volkswirtschaft genügend Arbeitskräfte vorhanden sind.
Die Lebensgestaltung bekommt einen ganz neuen Stellenwert, das bezieht sich nicht allein auf ein Studium.
Konkret zur Frage:
Hat jemand keinerlei Erbe in Aussicht, sollte er oder sie mit etwa 25 Jahren beginnen, sich etwas aufzubauen, das heißt auch, Firmenanteile anzusparen. Daher sollte er oder sie dann beruflich konkurrenzfähig sein, um möglichst mehr als das mediane Einkommen zu erwirtschaften.
Was passiert mit den Sozialversicherungsanstalten?
Diese Institute werden ohne Verzögerung verstaatlicht und anschließend vom Finanzministerium abgewickelt.
Die Angestellten der Anstalten erhalten zumeist hohe Abfertigungen. Trotzdem wird der Wegfall der hohen Personalkosten ein wesentlicher Teil für die Finanzierung der Umstellungsphase sein.
Ein Teil der Angestellten wird jedoch anschließend vom Finanzministerium und vom Gesundheitsministerium eingestellt. Man braucht sie für die Abwicklung der Umstellungsphase. Die Pensionen der älteren Jahrgänge müssen weiter ausbezahlt werden und das Gesundheitswesen muss weiter verwaltet werden. Bestehende Gebäude werden zum Teil von den Ministerien weiter benutzt.
Wie soll das finanziert werden, wenn keine Beiträge mehr bezahlt werden?
Die Beiträge werden in anderer Form weiter bezahlt. Sie sind dann in der Einkommensteuer enthalten. Die einzige Veränderung ist eine riesige Einsparung in der Verwaltung.
Fehlen dann nicht die Arbeitgeberbeiträge?
Die Löhne werden um diesen Anteil erhöht, damit sind sie im Bruttolohn enthalten. Das, wie vieles andere, muss in einem gesetzlichen Regelwerk zur Umstellung enthalten sein. Ein Gesetzeswerk, das nach der Umstellung seine Gültigkeit wieder verliert.
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Jeder Bürger mit Hauptwohnsitz in der Volkswirtschaft ist automatisch kranken-, unfall- und pflegeversichert. Dieses staatliche System ist zur Gänze durch die Steuern finanziert. Abgerechnet wird mit Einbeziehung des Leistungsempfängers. Es gibt keine Leistung ohne Selbstbehalt.

Der Selbstbehalt verhindert die unüberlegte Inanspruchnahme von Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens. Daher müssen solche Selbstbehalte dem Einkommen angepasst sein. Je höher das Einkommen, desto höher der Selbstbehalt.

Wer rechnet dann mit den Ärzten und Krankenhäusern ab?
Der Patient.
Innerhalb der Zahlungsfrist beantragt der Zahlungspflichtige den Zuschuss vom Finanzamt. Das Finanzamt errechnet dann den Selbstbehalt. Unmittelbar nach Überweisung des Selbstbehaltes durch den Patienten, wird der Restbetrag vom Finanzamt an den Leistungserbringer überwiesen.

Wie erfährt das Finanzamt, ob der Patient den Selbstbehalt überwiesen hat?
Das Bankensystem ist heute schon vollkommen automatisiert. Nur das Finanzamt ist an diesem Netzwerk nicht beteiligt. Dies ändert sich im humanen Geldsystem. Die Bankcomputer melden automatisch, die Finanzcomputer erledigen dann den Rest völlig ohne menschliches Zutun.
Wie hoch wird der Selbstbehalt für Spitzenverdiener?
Es handelt sich um einen Prozentbetrag vom monatlichen, jährlichen und 5-jährlichen, Einkommen. Der dürfte so zwischen 8% und 20% liegen. Es spielt keine Rolle, ob jemand, Spitzenverdiener oder Bezieher der Basiskaufkraft ist. Am Ende einer Periode des Steuerausgleichs hat jede Person bis zu diesem Prozentbetrag die Leistungen aus dem Gesundheitswesen selbst bezahlt.
Das heißt, halbwegs gesunde Menschen bezahlen in Summe meistens alle, oder fast alle, Leistungen während dieser 5-jährigen Periode selbst.
Ziel des Selbstbehaltes ist es, das Gesundheitswesen nur in Anspruch zu nehmen, wenn es notwendig ist. Andererseits sollte niemand aus Kostengründen seine Gesundheit vernachlässigen.
Zwischen diesen beiden Gegebenheiten sollte der Selbstbehalt liegen. Genaueres muss jedoch von der Politik noch erarbeitet werden. Dafür gibt es eine parlamentarische Demokratie. Auch andere Fragen, wie das Zurückdrängen der Zweiklassenmedizin, sollten Themen für das Parlament sein.
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Von wem erfährt ein Patient, ob seine Behandlung bezahlt wird?
Vom Gesundheitsministerium. Die Liste der Vertragsärzte ändert sich nicht. Alle Aufgaben der Kranken- und Unfallversicherungsanstalten übernimmt nach der Umstellung das Gesundheitsamt.
Das Finanzamt erhält vom Gesundheitsamt Listen über Leistungen und Ärzte. Diese Listen werden im Finanzministerium nicht kontrolliert, denn sie werden dort, vor der Auszahlung, völlig automatisch von Computerprogrammen ausgewertet.
Krankenhäuser, Patienten und Ärzte haben jedoch auch Zugriff auf diese Programme. So können sie vorab feststellen, ob die beabsichtigte Leistung bezahlt wird.

Enthalten die Listen auch Patientendaten?
Die Listen des Gesundheitsministeriums enthalten nur Daten über Ärzte und Leistungen. Jedoch auch komplexe Behandlungsabläufe mit Bedingungen die eine Leistung einbeziehen oder auch nicht. Alles in einer Form, die von Computerprogrammen direkt verwendbar ist.
Die Listen enthalten keine personenbezogenen Daten.
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Wird die Medizin also noch mehr technisiert?
Die Apparatisierung der medizinischen Leistungen liegt in der Schulmedizin selbst, sowie deren Weiterentwicklung durch starke Beteiligung der Pharma- und Medizintechnikkonzerne.
Es ist eine politische Entscheidung, ob dies so bleiben muss. Eine mündige Demokratie kann sich jederzeit für einen anderen Weg entscheiden.
Die Listen mit den Anweisungen zur Leistungsauszahlung können auch jede Form von alternativen Methoden enthalten, oder diese ohne Einschränkungen akzeptieren.
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Was passiert mit Ambulatorien im Besitz der Sozialversicherung?
Das Finanzamt wandelt solche Einrichtungen in eine SAG um. Die beschäftigten Ärzte werden bis zur Wahl des Aufsichtsrates den Vorstand bilden. Außerdem werden viele Beschäftigte sofort danach trachten, einen stimmberechtigten Anteil an ihrem Institut zu erwerben. Sobald 20% der Anteile verkauft sind, wird ein Aufsichtsrat gewählt. Dieser bestellt dann einen neuen Vorstand.
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